Die Zustimmung der Bevölkerung zur Organspende ist hoch. Rund zwei Drittel der Deutschen sind grundsätzlich bereit, nach ihrem Tod Organe zu spenden. Aber nur wenige setzen sich tatsächlich mit der Organspende auseinander. Der Bedarf an Spenderorganen in Deutschland ist groß: 12.000 Menschen warten derzeit auf die lebensrettende Transplantation. Im vergangenen Jahr konnten nur etwa 4.000 Organe übertragen werden. Gerade jeder sechste Bundesbürger hat einen Spendeausweis ausgefüllt. Die Veranstaltungsreihe „Organspende - bewusst entscheiden” in Dresden will ab morgen (31.08.-28.09) für das Thema sensibilisieren und Hilfestellung zu einer eigenen Entscheidung für oder gegen Organspende geben.
„Wir Ärztinnen und Ärzte haben keine Angst vor Telematik und IT-Technik, wenn diese Technik sicher ist und das Patient-Arzt-Verhältnis in keiner Weise beeinträchtigt.“ So fasste Dr. Frank Ulrich Montgomery, Vize-Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), die wesentlichen Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von knapp 600 Ärzten in Klinik und Praxis des Instituts für Demoskopie Allensbach im Auftrag der BÄK zusammen. Die Studie zeige eindrucksvoll, dass die Ärztinnen und Ärzte mit Telematik und Telemedizin große Hoffnungen für eine bessere Patientenversorgung verbinden.
Noch sind die Ursachen für die Todesfälle in der Mainzer Universitätsklinik nicht aufgeklärt und die staatsanwaltlichen Ermittlungen müssen abgewartet werden, bevor eine Einschätzung der tragischen Todesfälle möglich ist. Unbestritten aber ist, dass die Gefahr einer Infektion mit Bakterien in Krankenhäusern und Altenheimen steigt. Dies liegt jedoch nicht nur daran, dass der Einsatz von Antibiotika mehr Bakterien resistent werden lässt. Ein weiterer Grund ist, dass bei einer - aus finanziellen Gründen - ausgedünnten Personaldecke in den Kliniken immer mehr Risikopatienten behandelt werden, die anfälliger für eine Krankenhausinfektion sind.
Wie die Erstellung von Nationalen VersorgungsLeitlinien (NVL) genau und vor allem für jedes Thema in einer vergleichbaren Art und Weise erfolgt, ist durch spezielle Regelungen festgelegt - dem "Methoden-Report". Dieser Methoden-Report wurde jetzt auf der Basis der bisher gewonnenen Erfahrungen aktualisiert und in 4. Auflage veröffentlicht.
Der niedergelassene Arzt im Krankenhaus Broschüre der Deutsche Krankenhausgesellschaft unter Mitwirkung der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu neuen Musterverträgen